Konsultation zum Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten

    Datum 31.03.-28.04.2026

    Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastruktur­gebieten (ISG) ver­öffentlicht und konsultiert dazu die betroffenen Behörden, Übertragungs­netz­betreiber sowie die Öffentlich­keit.

    Entwurf der Methode zur Ermittlung von Infrastruktur­gebieten

    Der Gesetzgeber hat im Dezember 2025 das Energie­wirtschafts­recht angepasst. Ziel dieser Anpassung ist die Beschleunigung der Verfahren des Netz­ausbaus.

    Die Übertragungs­netz­betreiber können die Ausweisung von Infrastruktur­gebieten gemäß § 12j Absatz 1 des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) für neue sich aus dem Bundes­bedarfsplan­gesetz ergebende Vorhaben be­antragen. Durch die Ausweisung von Infrastruktur­gebieten soll der für ein Vorhaben zur Verfügung stehende Raum ein­gegrenzt werden, bevor die eigentliche Plan­feststellung statt­findet.

    Gemäß 12j EnWG sollen Infrastruktur­gebiete für die betroffenen Maßnahmen sowohl die Bundes­fachplanung ersetzen als auch als Nachfolge­regime für die 2022 ein­geführten Präferenz­räume dienen.

    Für die Ausweisung von Infrastruktur­gebieten hat die Bundes­netz­agentur eine Methode entwickelt. Diese orientiert sich grund­sätzlich an der Methode zur Ermittlung von Präferenz­räumen. Die rechtlichen Vorgaben erfordern für die Infrastruktur­gebiete jedoch stellen­weise Anpassungen. Auf Basis der Methode sollen dann später im Rahmen des eigentlichen Verfahrens zur Ausweisung des Infrastruktur­gebiete­plans konfliktarme Verbindungs­möglichkeiten mit einer Breite von bis zu zehn Kilometern zwischen dem Anfangs- und End­punkt eines neu im Bundes­bedarfsplan­gesetz vorgesehen Netz­ausbau­vorhabens ermittelt werden.

    Die Bundesnetzagentur möchte über den gesamten Prozess der Einführung dieses neuen Planungs­instruments eine transparente Vorgehens­weise gewähr­leisten. Sie hat das nun vorgelegte Methoden­papier deshalb bereits im Vorfeld der gesetzlich vor­gegebenen Beteiligungs­schritte veröffentlicht. Alle Interessierten haben damit die Möglichkeit, sich über die geplante methodische Vorgehens­weise der Bundes­netz­agentur bei der Infrastruktur­gebiete-Ausweisung zu informieren und gegebenen­falls entsprechende Anregungen und Verbesserungs­vorschläge zu machen.

    Beteiligung bis 28. April 2026

    Sie können bis zum 28. April 2026 zum Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastruktur­gebieten Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Online­formular.

    Alternativ sind auch Stellung­nahmen per E-Mail möglich an ISG-Methode@bnetza.de sowie per Post an die Bundes­netz­agentur, Stichwort: ISG-Methode, 53105 Bonn.

    Am Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastruktur­gebieten werden unter anderem betroffene Vorhaben­träger, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. Nach Auswertung der ein­gegangenen Stellung­nahmen wird der Entwurf über­arbeitet und anschließend die end­gültige Methode fest­gelegt.

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    Im nächsten Schritt können Sie Ihrer Stellungnahme Anlagen hinzufügen.


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