Über die Notwendigkeit eines Netzausbaus gibt es einen breiten Konsens. Ob und wo dafür tatsächlich neue Trassen durch das Land führen werden, steht dagegen noch nicht endgültig fest. Dies wird nun regelmäßig in einem gesetzlich festgelegten Verfahren unter starker Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft. Ziel ist es, die Netzlandschaft möglichst schnell für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu rüsten und dabei die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam mit der ganzen Gesellschaft zu treffen.
Szenarien der Energieversorgung
Wie viel Strom werden wir in zehn bis fünfzehn Jahren verbrauchen? Welche Rolle werden künftig Kohlekraftwerke und Windenergieanlagen spielen? Mögliche Antworten liefert regelmäßig ein sogenannter Szenariorahmen. Er beschreibt die wahrscheinlichen Entwicklungen der deutschen Energielandschaft in den kommenden Jahren. Entworfen wird der Szenariorahmen von den Übertragungsnetzbetreibern, genehmigt wird er von der Bundesnetzagentur.
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Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
Mit Hilfe der Szenarien berechnen die Übertragungsnetzbetreiber nun den Ausbaubedarf für die kommenden zehn bis 15 Jahre. Das Resultat ist der Netzentwicklungsplan, der von der Bundesnetzagentur bestätigt werden muss. Diese hält darüber hinaus mögliche Umweltbelastungen in einem Umweltbericht fest. Bürger, Verbände und Behörden können in Beteiligungsrunden konstruktiv am Netzentwicklungsplan und an der Umweltprüfung mitarbeiten.
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Ein verbindlicher Bundesbedarfsplan
Der Netzentwicklungsplan bildet zusammen mit dem Umweltbericht den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Dieser enthält eine Liste der benötigten Leitungsvorhaben – bei Neubauprojekten jeweils mit Angabe der Start- und Endpunkte. Regelmäßig bekommt die Bundesregierung einen solchen Entwurf vorgelegt. Sie startet den Gesetzgebungsprozess, an dessen Ende die Notwendigkeit aller Vorhaben gesetzlich festgestellt ist.
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Bundesfachplanung oder Raumordnungsverfahren
Der oder die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber schlagen nun einen Korridor vor, durch den die neue Höchstspannungsleitung führen soll. Die Entscheidung über diesen Korridor trifft die Bundesnetzagentur. Sie untersucht den Verlauf des Korridors im Rahmen der sogenannten Bundesfachplanung, zu der eine Strategische Umweltprüfung gehört. Wenn die geplante Leitung keine Staats- oder Ländergrenzen überquert, ist statt der Bundesnetzagentur eine Landesbehörde zuständig. In diesem Fall wird keine Bundesfachplanung, sondern ein Raumordnungsverfahren durchgeführt.
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Festlegen des exakten Leitungsverlaufs in der Planfeststellung
Der in der Bundesfachplanung ermittelte Korridor bildet die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen dabei zunächst mehrere alternative Leitungsverläufe betrachten. Ihre Vorschläge werden öffentlich diskutiert und auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss mit dem Trassenverlauf, der die geringsten Belastungen für Mensch und Umwelt verspricht.
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