Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der Firma System- und Anlagentechnik Gnauck auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien
hier: BK11-23-012

Die Firma System- und Anlagentechnik Gnauck hat in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 02.11.2023 ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Vodafone GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 07.11.2023 eingestellt.

BK11-23/012

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