Anzeigeverfahren


Die Übertragungsnetzbetreiber können manche Änderungen an geplanten Maßnahmen im Anzeigeverfahren beantragen. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann diese Änderungen dann von der Planfeststellung freistellen. Sie kann sie also zulassen, ohne dass die Übertragungsnetzbetreiber für diese Änderungen ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen müssen. Es darf sich allerdings nur um unwesentliche Änderungen handeln, beispielsweise Umbeseilungen von Stromleitungen.