Bundesfachplanung


Beim Netzausbau werden in diesem Verfahrensschritt Trassenkorridore verbindlich festgelegt. Bei den Korridoren handelt es sich um Gebietsstreifen, in denen eine Stromleitung verlaufen soll. Bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Vorhaben ist die Bundesnetzagentur für die Bundesfachplanung zuständig. Bei einer entsprechenden Kennzeichnung wird auf auf eine Bundesfachplanung verzichtet.

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