Erdkabel


Neue Stromleitungen zur Übertragung von Gleichstrom im Höchstspannungsbereich sollen vermehrt erdverkabelt werden (§ 3 BBPlG). Dazu zählen beispielsweise Vorhaben 1, Vorhaben 3 und Vorhaben 4. Im Bundesbedarfsplan sind diese Vorhaben mit E gekennzeichnet.