grenzüberschreitend


Wenn eine geplante Stromleitung durch zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union verläuft, bezeichnet man sie als grenzüberschreitend. Soll ein Teil der Leitung durch Deutschland verlaufen, so ist diese Leitung im Bundesbedarfsplan mit A2 gekennzeichnet. Für die Genehmigung des deutschen Abschnitts ist die Bundesnetzagentur zuständig. Eine Stromleitung, die innerhalb Deutschlands durch zwei oder mehr Bundesländer verlaufen soll, bezeichnet man als länderübergreifend.