HGÜ-Pilotprojekt


Manche Vorhaben sind im Bundesbedarfsplan mit einem B gekennzeichnet. Sie können als Pilotprojekte dienen. Ziel ist die Erprobung einer verlustarmen Übertragung hoher Leistungen als Gleichstrom über große Entfernungen. (§ 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a des Energiewirtschaftsgesetzes)