Leerrohrmöglichkeit


Ist ein Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit H gekennzeichnet, können beim Bau Leerrohre mitverlegt werden. Für diese Vorhaben steht fest, dass es einen Bedarf für Leerrohre gibt. Außerdem gelten die Rohre als energiewirtschaftlich notwendig. Die zusätzlichen Rohre sollen es ermöglichen, mit möglichst geringem Aufwand beispielsweise die Kapazität einer Stromleitung zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen.