Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rahmenpapier Bodenschutz
Ende 15.02.2019
Der Einsatz von Erdkabeln ist immer mit starken Eingriffen in den Boden verbunden. Um dabei einen angemessenen Bodenschutz zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur ein entsprechendes Rahmenpapier entworfen. Es soll den Vorhabenträgern als Hilfestellung bei Bundesfachplanungs- und Planfeststellungsverfahren dienen. Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 15. Februar 2019 Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren und Hinweise zu geben.
Der Gesetzgeber hat im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) für eine Reihe von Vorhaben den Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Bei diesen ist der Eingriff in den Boden wesentlich stärker als bei Freileitungsvorhaben. Im Kabelgraben muss Bodenmaterial ausgehoben und später wieder aufgefüllt werden. Auch die Böden im Umfeld werden durch Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Werden die Arbeiten nicht sachgerecht ausgeführt, so können die Bodenfunktionen irreversibel beeinträchtigt werden. Baubegleitender sowie vor- und nachsorgender Bodenschutz spielen daher bei diesen Vorhaben eine wichtige Rolle, auch um die Akzeptanz der Erdverkabelung zu verbessern – insbesondere bei der Land- und Forstwirtschaft.
Die begrenzte Ressource Boden muss so genutzt werden, dass ihre vielfältigen Funktionen möglichst umfassend erhalten bleiben. Beim Verlegen von Erdkabeln kann dies nur mit einer sachkundigen Bauweise gelingen, welche die Belange des Bodenschutzes berücksichtigt. Mit dem Rahmenpapier Bodenschutz möchte die Bundesnetzagentur den Vorhabenträgern eine entsprechende Hilfestellung geben.
Rahmenpapier zum Bodenschutz beim Stromnetzausbau (Entwurf) (pdf, 483 KB)
Konsultation bis zum 15. Februar 2019
Die Bundesnetzagentur konsultiert zum vorliegenden Entwurf vom 19. Dezember 2018 bis zum 15. Februar 2019 die Öffentlichkeit. Die Konsultation richtet sich an die Umwelt- und Bodenexperten aus Verbänden, Behörden und Gutachterbüros, aber auch an Land- und Forstwirte, Übertragungsnetzbetreiber, Wissenschaftsvertreter sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das entsprechende Onlineformular. Darüber hinaus sind auch Beiträge per E-Mail oder Post möglich:
bodenschutzpapier-2018@bnetza.de
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Stichwort: Bodenpapier-2018
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