Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt C2

    Datum 17.04.-21.05.2021

    Der Netzbetreiber TenneT hat am 1. April 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt C2 des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Der Abschnitt des auch als SuedOstLink genannten Projekts führt von Marktredwitz nach Pfreimd in Bayern. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt C2 des Vorhabens 5a.

    Stellungnahmen konnten bis zum 21. Mai 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

    H2Teilen

    Mastodon