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    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt B

    Datum 07.05.-18.06.2021

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt B des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Der Abschnitt des auch als SuedOstLink genannten Projekts führt von Thüringen nach Sachsen. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur hat damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme gegeben zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt B des Vorhabens 5a.

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) der Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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