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    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B1

    Datum 15.05.-11.06.2021

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 15. April 2021 Anträge auf Plan­fest­stellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz NABEG für die Abschnitte B1 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes eingereicht. Die Abschnitte B1 führen von den Punkten B 75 südlich Gemeinde­grenze Helve­siek/Scheeßel zur Grenze Heide­kreis / Region Hannover.

    Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wird aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grund­lage des Antrags und der eingegangenen Stellung­nahmen legt die Bundesnetz­agentur den Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung fest. Sie bestimmt darin den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unter­lagen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt B1 (Vorhaben 3) bzw. Abschnitt B1 (Vorhaben 4). Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 11. Juni 2021 der Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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