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    Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt A (Vorhaben 17)

    Datum 18.06.-16.07.2021

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundes­fachplanung nach § 6 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragungsnetz (NABEG) für das Vorhaben 17 (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Der Abschnitt beginnt am Umspann­werk Mecklar bei Bad Hersfeld und endet am Umspann­werk Dipperz. Nach § 7 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu dem im Antrag dargestellten Vorschlagskorridor und auch den in Frage kommenden Alternativen. Ziel ist die Klärung, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann und welche Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) aufzunehmen sind.

    Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt A des Vorhabens 17.

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 16. Juli 2021 übermittelt werden.

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