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    Schriftliches Verfahren in den Planfeststellungs-Abschnitten D3a und D3b (Vorhaben 5a)

    Datum 23.07.-27.08.2021

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 9. Juli 2021 Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für die Abschnitte D3a und D3b des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes. Abschnitt D3a führt von Pfatter zur Autobahn 92, Abschnitt D3b verläuft im Bereich des Konverterstandorts Isar. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt jeweils eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurden aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur hat damit Gelegen­heit gegeben zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 27. August 2021 Stellung nehmen.

    Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

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