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    Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt B (Vorhaben 17)

    Datum 26.11.-30.12.2021

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 18. Oktober 2021 einen Antrag auf Bundes­fachplanung nach § 6 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 17 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West), Abschnitt B. Nach § 7 NABEG war als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund des Infektionsgeschehens in Bayern als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gab damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme insbesondere zu dem im Antrag dargestellten Vorschlags­korridor und auch den in Frage kommenden Alternativen. Ziel war die Klärung, inwieweit eine Über­einstimmung der beantragten Trassen­korridore mit den Erfordernissen der Raum­ordnung besteht oder hergestellt werden kann und welche Angaben in den Umwelt­bericht nach § 40 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) aufzunehmen sind.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz legt die Bundes­netz­agentur im Anschluss daran den Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegen­heit zur schrift­lichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt B des Vorhabens 17.

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 30. Dezember 2021 übermittelt werden.

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