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    Schriftliches Verfahren in der Planfeststellung zu Vorhaben 71

    Datum 01.-30.04.2022

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 25. Februar 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für das Vorhaben 71 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Das Vorhaben führt vom Landkreis Trier-Saarburg zur Bundes­grenze (Luxemburg). Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wird aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens durch ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ersetzt.

    Die Bundes­netz­agentur hat damit Gelegen­heit gegeben zur elektronischen oder schrift­lichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglich­keit, der Arten­schutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 30. April 2022 Stellung nehmen.

    Die damit gewonnenen Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Die Gelegen­heit zur schrift­lichen oder elektro­nischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antrags­unterlagen und weitere Infor­mationen finden Sie auf der Seite zum Vorhaben 71.

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