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    Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt B)

    Datum 14.04.2015
    Ort Hockenheim

    Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hat als Vorhabenträger bei der Bundesnetzagentur einen Antrag nach § 6 NABEG auf Bundes­fachplanung für Abschnitt B des Vorhabens 2 des Bundesbedarfsplan­gesetzes (Mannheim-Wallstadt – Philippsburg) gestellt. Nach § 7 NABEG werden in der Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.

    In der Veranstaltung wurde insbesondere erörtert, inwieweit Übereinstimmung des beantragten Trassenkorridors mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann und in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antrags­konferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antrags­konferenz war zugleich die öffentliche Be­sprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Unter­suchungs­rahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).

    Gemäß § 7 Abs. 4 NABEG legt die Bundesnetzagentur aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen gemäß § 8 NABEG.

    Adresse

    Stadthalle Hockenheim
    Rathausstraße  3
    68766 Hockenheim

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