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Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt C)
Ort Neuss
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat als Vorhabenträger bei der Bundesnetzagentur einen Antrag nach § 6 NABEG auf Bundesfachplanung für Abschnitt C des Vorhabens 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Rommerskirchen) gestellt. Nach § 7 NABEG werden in der Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
In der Veranstaltung wurde insbesondere erörtert, inwieweit Übereinstimmung des beantragten Trassenkorridors mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann und in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Besprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Gemäß § 7 Abs. 4 NABEG legt die Bundesnetzagentur aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen gemäß § 8 NABEG.
Adresse
41460 Neuss