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    Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt D)

    Datum 23.02.2016
    Ort Mainz

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat als Vorhabenträger bei der Bundes­netz­agentur einen Antrag nach § 6 NABEG auf Bundes­fachplanung für Abschnitt D des Vorhabens 2 des Bundesbedarfsplan­gesetzes (Weißenthurm – Riedstadt) gestellt. Nach § 7 NABEG wurden in der Antragskonferenz Gegen­stand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.

    In der Veranstaltung wurde insbesondere erörtert, inwieweit Übereinstimmung des beantragten Trassenkorridors mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann und in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antrags­konferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Be­sprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Unter­suchungs­rahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).

    Gemäß § 7 Abs. 4 NABEG legt die Bundesnetzagentur aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der vom Vorhabenträger einzu­reichen­den Unterlagen gemäß § 8 NABEG.

    Adresse

    Alte Lokhalle Mainz
    Mombacher Straße 78-80
    55122 Mainz

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