Antragskonferenz Vorhaben 11
Ort Templin
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat am 30. März 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für das Vorhaben 11 (Bertikow – Pasewalk) gestellt. Nach § 20 NABEG führt die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie auf sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Gegenstand waren dabei sowohl der im Antrag vorgeschlagene beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG.
Tagesordnung der Antragskonferenz (pdf, 82 KB)
Adresse
17268 Templin