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Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt B1
Ort Hockenheim
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 5. August 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt B1 des Vorhabens 2 (Ultranet) gestellt. Nach § 20 NABEG führt die Bundesnetzagentur hierzu eine Antragskonferenz durch.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG. Die Antragskonferenz ist öffentlich.
Tagesordnung der Antragskonferenz (pdf, 49 KB)
Adresse
68766 Hockenheim