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    Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt B1

    Datum 22.10.2019
    Ort Hockenheim

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 5. August 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt B1 des Vorhabens 2 (Ultranet) gestellt. Nach § 20 NABEG führt die Bundesnetzagentur hierzu eine Antragskonferenz durch.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG. Die Antragskonferenz ist öffentlich.

    Adresse

    Stadthalle Hockenheim
    Rathausstraße  3
    68766 Hockenheim

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