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Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt C1
Ort Selb
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt C1 des Vorhabens 5 (Wolmirstedt – Isar) gestellt. Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Adresse
95100 Selb