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    Antragskonferenz Vorhaben 13, Abschnitt Mitte

    Datum 27.02.2020
    Ort Apolda

    Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat am 14. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt Mitte des Vorhabens 13 (Pulgar – Vieselbach) gestellt. Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antrags­konferenz durchgeführt.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Letzteres sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzu­reichenden Unter­lagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Adresse

    Stadthalle Apolda
    Klause 1
    99510 Apolda

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