Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitt Nord
Ort Heppenheim
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat am 27. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt Nord des Vorhabens 19 (Urberach – Daxlanden) gestellt. Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur dazu eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
vorläufige Tagesordnung (pdf, 33 KB)
Adresse
64646 Heppenheim