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    Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitt Nord

    Datum 27.02.2020
    Ort Heppenheim

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat am 27. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt Nord des Vorhabens 19 (Urberach – Daxlanden) gestellt. Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur dazu eine öffentliche Antrags­konferenz durchgeführt.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzu­reichenden Unter­lagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Adresse

    Hotel Halber Mond
    Ludwigstraße  5
    64646 Heppenheim

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