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    Antragskonferenz Vorhaben 20, Abschnitt 2

    Datum 03.03.2020
    Ort Weikersheim

    Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW stellte am 10. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt 2 des Vorhabens 20 (Grafen­rheinfeld – Großgartach). Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antrags­konferenz durchgeführt.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Letzteres sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzu­reichenden Unter­lagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Adresse

    Tauberphilharmonie Weikersheim
    August-Laukhuff-Straße 19
    97990 Weikersheim

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