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Antragskonferenz Vorhaben 20, Abschnitt 2
Ort Weikersheim
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW stellte am 10. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt 2 des Vorhabens 20 (Grafenrheinfeld – Großgartach). Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Letzteres sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Diskutiert wurden sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Adresse
97990 Weikersheim