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Antragskonferenz Vorhaben 5a, Abschnitt A2
Ort Staßfurt
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt A2 des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind z. B. die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Dieser bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S.1 UVPG.
Adresse
39418 Staßfurt