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    Antragskonferenz Vorhaben 12, Abschnitt A

    Datum 09.11.2021
    Beginn 09:00 Uhr
    Ort Erfurt

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 27. August 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für den Abschnitt A des Vorhabens 12 (Vieselbach – Eisenach – Mecklar) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antrags­konferenz durch.

    Die Antragskonferenz erstreckt sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind z. B. die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert werden dabei sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S.1 UVPG.

    Adresse

    Messe Erfurt GmbH
    Congress Center

    Gothaer Straße 34
    99094 Erfurt

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