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Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt A2
Ort Mainz
Der Vorhabenträger Amprion hat am 18. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Philippsburg), Abschnitt A2 (Punkt Marxheim — Punkt Ried). Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur nun eine öffentliche Antragskonferenz durch.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert werden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Bekanntmachung Antragskonferenz (pdf, 82 KB)
Adresse
55116 Mainz