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Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E1
Ort Siegburg
Der Vorhabenträger Amprion hat am 25. Mai 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Philippsburg), Abschnitt E1 (Rommerskirchen — Landesgrenze NRW/RP). Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurde dabei der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Bekanntmachung Antragskonferenz (pdf, 76 KB)
Adresse
53721 Siegburg