Antragskonferenz für die Vorhaben 81 und 81a sowie für einzelne Bestandteile der Vorhaben 81b, 81c, 81d, 81e und 81f
Beginn 09:00 Uhr
Ort Wilster
Die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 28. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 19 NABEG a. F. für die Vorhaben 81, 81a sowie für einzelne Bestandteile der Vorhaben 81b, 81c, 81d, 81e und 81f gestellt. Nach § 20 NABEG a. F. führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Auf der Antragskonferenz wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei ging es beispielsweise um Umweltthemen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurde dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 21 NABEG a. F. vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Die Antragskonferenz war öffentlich.
Vorläufige Tagesordnung (pdf, 84 KB)
Adresse
25554 Wilster