Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c
Beginn 09:00 Uhr
Ort Bürstadt
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) (alte Fassung) i.V.m. § 35 Abs. 6 NABEG für die Vorhaben 82, 82a, 82b, und 82c gestellt. Nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 20 NABEG (alte Fassung) führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Auf der Antragskonferenz wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei ging es beispielsweise um Umweltthemen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurde dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Die Antragskonferenz war öffentlich.
Bekanntmachung Antragskonferenz gemäß § 20 NABEG (pdf, 102 KB)
Adresse
68642 Bürstadt