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    Vorhaben 1 (A-Nord): Trassenkorridor in Abschnitt A festgelegt

    Die Bundesnetzagentur hat am 25. Februar 2021 einen Trassen­korridor für den Abschnitt von Emden Ost zum Raum Bunde festgelegt. Die Aus­legung der Ent­scheidung erfolgt gemäß dem Planungs­sicher­stellungs­gesetz (PlanSiG) ausschließlich durch eine Veröffent­lichung im Internet.

    Für weitere Infor­mationen: Webseite zum Abschnitt  A des Vorhabens 1

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