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    SuedLink: Untersuchungsrahmen für Abschnitte D1 und D2 festgelegt

    Die Bundes­netzagentur hat für vier weitere SuedLink-Abschnitte die Untersuchungs­rahmen festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat. Die jeweils zwei Abschnitte der Vorhaben 3 und 4 reichen von der Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen bis zur Grenze der Landkreise Schweinfurt und Bad Kissingen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseiten zu den Abschnitten D1 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4) sowie D2 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4).

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