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    SuedLink: Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung im Abschnitt D

    Die Bundes­netzagentur hat am 6. August 2021 die Bundesfach­planungs­entscheidung für Abschnitt D von Vorhaben 4 geändert. Am 30. Oktober 2020 hatte sie bereits einen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Die Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW hatten aber am 8. Januar 2021 beantragt, die Bundes­fachplanungs­entscheidung im Bereich Gelders­heim abzuändern. In ihrer SUP-Vorprüfung ist die Bundesnetz­agentur zum Schluss gekommen, dass die beantragte Änderung keine voraus­sichtlich erheblichen Umwelt­auswirkungen hat.

    Abschnitt D führt von Gerstungen nach Bergrheinfeld/West. Die beantragte Änderung bezieht sich auf einen 700 Meter langen Abschnitt dieser Strecke.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 4, Abschnitt D

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