SuedLink: Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung im Abschnitt D
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2021 die Bundesfachplanungsentscheidung für Abschnitt D von Vorhaben 4 geändert. Am 30. Oktober 2020 hatte sie bereits einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW hatten aber am 8. Januar 2021 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung im Bereich Geldersheim abzuändern. In ihrer SUP-Vorprüfung ist die Bundesnetzagentur zum Schluss gekommen, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Abschnitt D führt von Gerstungen nach Bergrheinfeld/West. Die beantragte Änderung bezieht sich auf einen 700 Meter langen Abschnitt dieser Strecke.
Weitere Informationen: Vorhaben 4, Abschnitt D