Veränderungssperren Vorhaben 3 und 4, Abschnitte C (SuedLink)
Die Bundesnetzagentur erlässt insgesamt sechs Veränderungssperren für die Abschnitte von der Grenze Heidekreis / Region Hannover bis zur Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim (Abschnitt C). Dabei geht es jeweils um Teilbereiche des Trassenkorridors in den Gemeinden Wehretal und Ringgau. In diesen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 3 und Vorhaben 4