SuedLink: Veränderungssperre im Abschnitt B
Vorhaben 3 und 4: Für den Abschnitt von Scheeßel nach Bad Gandersheim / Seesen (Abschnitt B) erlässt die Bundesnetzagentur eine weitere Veränderungssperre. Sie bezieht sich auf Bereiche des Trassenkorridors in der Region Hannover im Abschnitt zwischen den Ortsteilen Schloß Ricklingen und Alt Garbsen in der Gemeinde Garbsen und dem Ortsteil Gümmer in der Gemeinde Seelze. In diesen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 3, Abschnitt B und Vorhaben 4, Abschnitt B.