Vorhaben 10: Anzeigeverfahren im Abschnitt Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Beim Abschnitt A von Vorhaben 10 könnte auf eine Planfeststellung verzichtet werden. Das prüft die Bundesnetzagentur derzeit. Möglich ist der Verzicht, wenn es nur unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Stromleitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen Wolmirstedt und der Regelzonengrenze der Fall: Hier soll die Stromtragfähigkeit der Leitung erhöht werden, ohne dass bauliche Änderungen an Seilen oder Masten notwendig werden. Auch auf die Bundesfachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.
Weitere Informationen zum Abschnitt erhalten Sie auf der Verfahrens-Detailseite.