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    Entscheidung für Abschnitt A von Vorhaben 10: keine Planfeststellung

    Für Abschnitt A von Vorhaben 10 ist keine Plan­feststellung notwendig. Das hat die Bundes­netzagentur am 30. Juli 2021 entschieden. Möglich ist der Verzicht auf das Verfahren, wenn es nur unwesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Stromleitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen Wolmirstedt und der Regelzonen­grenze der Fall: Hier soll die Strom­tragfähigkeit der Leitung erhöht werden, ohne dass bauliche Änderungen an Seilen oder Masten notwendig werden. Auch auf die Bundes­fachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.

    Weitere Informationen zum Abschnitt erhalten Sie auf der Verfahrens-Detailseite.

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