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    Schriftliches Verfahren beim Vorhaben A-Nord

    Im Vorhaben 1 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Emden Ost – Osterath) liegen mittlerweile sämtliche Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss vor. Der Vorhaben­träger Amprion hat die knapp 300 km lange Strecke der auch als A-Nord bekannten Verbindung dafür in sechs Abschnitte unterteilt.

    Während in den beiden nördlichen Abschnitten noch Antrags­konferenzen (in Bunde und Papenburg) statt­finden konnten, ist das in den Abschnitten 3 bis 6 nun nicht mehr möglich. Hintergrund ist, dass in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie lokal und regional sehr hohe Inzidenz­werte zu verzeichnen sind. Die Möglichkeit, zu den Anträgen Stellung zu nehmen, bleibt dennoch erhalten. Zum Schutz vor Neu­infizierungen führt die Bundes­netz­agentur allerdings anstelle von Antrags­konferenzen schriftliche Verfahren gemäß dem Planungs­sicherstellungs­gesetz durch. Die Beteiligungs­fristen dafür enden am 18. Februar 2022 (Abschnitte 3 und 4) beziehungs­weise am 21. Januar 2022 (Abschnitte 5 und 6).

    Abschnitt 3 (Gemeinde­grenze Wietmarschen/Nordhorn – Landes­grenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen)

    Abschnitt 4 (Landes­grenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen – Kreis­grenze Borken/Wesel)

    Abschnitt 5 (Kreis­grenze Borken/Wesel – Kreis­grenze Kleve/Wesel)

    Abschnitt 6 (Kreis­grenze Kleve/Wesel – Osterath)

    Hinweis: Die Bundes­netz­agentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Plan­feststellungs­abschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antrags­unterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.

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