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Schriftliches Verfahren beim Vorhaben A-Nord
Im Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (Emden Ost – Osterath) liegen mittlerweile sämtliche Anträge auf Planfeststellungsbeschluss vor. Der Vorhabenträger Amprion hat die knapp 300 km lange Strecke der auch als A-Nord bekannten Verbindung dafür in sechs Abschnitte unterteilt.
Während in den beiden nördlichen Abschnitten noch Antragskonferenzen (in Bunde und Papenburg) stattfinden konnten, ist das in den Abschnitten 3 bis 6 nun nicht mehr möglich. Hintergrund ist, dass in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie lokal und regional sehr hohe Inzidenzwerte zu verzeichnen sind. Die Möglichkeit, zu den Anträgen Stellung zu nehmen, bleibt dennoch erhalten. Zum Schutz vor Neuinfizierungen führt die Bundesnetzagentur allerdings anstelle von Antragskonferenzen schriftliche Verfahren gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz durch. Die Beteiligungsfristen dafür enden am 18. Februar 2022 (Abschnitte 3 und 4) beziehungsweise am 21. Januar 2022 (Abschnitte 5 und 6).
Abschnitt 4 (Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken/Wesel)
Abschnitt 5 (Kreisgrenze Borken/Wesel – Kreisgrenze Kleve/Wesel)
Abschnitt 6 (Kreisgrenze Kleve/Wesel – Osterath)
Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Planfeststellungsabschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antragsunterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.