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    Untersuchungsrahmen für die Abschnitte 1 und 2 der Vorhaben A-Nord, DolWin4 und BorWin4 festgelegt

    Die Bundes­netzagentur hat für die Abschnitte 1 (NDS 1 Emden Ost – Land­kreis­grenze Leer/Ems­land) und 2 (NDS 2 Land­kreis­grenze Leer/ Ems­land - Gemeinde­grenze Wiet­marschen/Nord­horn) der Vorhaben 1, 78 und 79 die Unter­suchungs­rahmen festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt der Pläne und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat. Die Abschnitte sind Teil des Vorhabens 1 (Emden Ost – Osterath), des Vorhabens 78 (Grenz­korridor II – Haneken­fähr, Bestand­teil Emden – Wiet­marschen/Geeste) und des Vorhabens 79 (Grenz­korridor II – Haneken­fähr, Bestand­teil Emden – Wiet­marschen/Geeste). Die beantragten Trassen für die Vorhaben 78 und 79 werden östlich von Emden in den Trassen­korridor für das Vorhaben 1 eingeführt und verlassen diesen im Bereich Wiet­marschen/Geeste.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

    Vorhaben 1: Emden Ost – Osterath (A-Nord)
    Vorhaben 78: Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)
    Vorhaben 79: Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4)

    Hinweis: Die Bundes­netz­agentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Plan­feststellungs­abschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antrags­unterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.

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