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Untersuchungsrahmen für die Abschnitte 1 und 2 der Vorhaben A-Nord, DolWin4 und BorWin4 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat für die Abschnitte 1 (NDS 1 Emden Ost – Landkreisgrenze Leer/Emsland) und 2 (NDS 2 Landkreisgrenze Leer/ Emsland - Gemeindegrenze Wietmarschen/Nordhorn) der Vorhaben 1, 78 und 79 die Untersuchungsrahmen festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt der Pläne und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Die Abschnitte sind Teil des Vorhabens 1 (Emden Ost – Osterath), des Vorhabens 78 (Grenzkorridor II – Hanekenfähr, Bestandteil Emden – Wietmarschen/Geeste) und des Vorhabens 79 (Grenzkorridor II – Hanekenfähr, Bestandteil Emden – Wietmarschen/Geeste). Die beantragten Trassen für die Vorhaben 78 und 79 werden östlich von Emden in den Trassenkorridor für das Vorhaben 1 eingeführt und verlassen diesen im Bereich Wietmarschen/Geeste.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:
Vorhaben 1: Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Vorhaben 78: Grenzkorridor II – Hanekenfähr (DolWin4)
Vorhaben 79: Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4)
Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Planfeststellungsabschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antragsunterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.