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    Vorhaben 1: Veränderungssperre im Abschnitt A von A-Nord

    Für den Abschnitt von Emden Ost bis Raum Bunde (Abschnitt A) erlässt die Bundesnetz­agentur eine Veränderungs­sperre. Sie bezieht sich auf den nördlichen Teil der Gemeinde Jemgum. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 1, Abschnitt A.

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