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    Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperren in den Abschnitten C und D

    Für die Abschnitte von Raum Wietmarschen bis nach Raum Borken/Schermbeck (Abschnitt C) und von dort weiter bis Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetz­agentur je eine Veränderungs­sperre. Dabei geht es um Bereiche der Städte Bad Bentheim in Niedersachsen und Kempen in Nordrhein-Westfalen. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 1, Abschnitt C und Abschnitt D

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