Ultranet: Untersuchungsrahmen in der Planfeststellung für Abschnitt C1
Vorhaben 2: Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung von Abschnitt C1 festgelegt. Als Grundlage dienten ihr die Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG. Mit dem Untersuchungsrahmen gibt die Bundesnetzagentur den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Abschnitt C1 führt auf etwa 29 Kilometern von Osterath nach Rommerskirchen.
Weitere Informationen: Vorhaben 2 Abschnitt C1