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    Ultranet: Untersuchungsrahmen in der Planfeststellung für Abschnitt C1

    Vorhaben 2: Die Bundesnetz­agentur hat am 31. März 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung von Abschnitt C1 fest­gelegt. Als Grund­lage dienten ihr die Ergeb­nisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG. Mit dem Unter­suchungs­rahmen gibt die Bundesnetz­agentur den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat. Abschnitt C1 führt auf etwa 29 Kilo­metern von Osterath nach Rommers­kirchen.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 2 Abschnitt C1

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